Behandlungskosten
Pferde
Erstbehandlung
beinhaltet genaue Anamnese, Ganganalyse, physiotherapeutische & osteopathische Behandlung
ggf. Begleittherapie wie Akupunktur, Dry Needling, Taping*, Novafon, etc.
130,- EUR
Folgebehandlung (innerhalb von 8 Wochen)
100,- EUR
Folgebehandlungen die länger als 8 Wochen zurück liegen, werden aufgrund des höheren Zeitaufwandes wie eine Erstbehandlung berechnet
Hunde
Erstbehandlung
beinhaltet genaue Anamnese, Ganganalyse, physiotherapeutische & osteopathische Behandlung
ggf. Begleittherapie wie Akupunktur, Dry Needling, Taping*, Novafon, etc.
70,- EUR
Folgebehandlung (innerhalb von 8 Wochen)
50,- EUR
Folgebehandlungen die länger als 8 Wochen zurück liegen, werden aufgrund des höheren Zeitaufwandes wie eine Erstbehandlung berechnet
Katzen und Kleintiere
je Behandlungseinheit
50,- EUR
Weitere Behandlungen
Kinesiologisches Taping
*Verbrauchsmaterial zzgl. zur Behandlung
5,- EUR
Als Einzelbehandlung
25,- EUR
Akupunktur Pferd
70,- EUR
Akupunktur Hund / Katze
50,- EUR
Lymphdrainage Pferd
50,- EUR
Lymphdrainage Hund / Katze
30,- EUR
Wellness – Massage Pferd
40,- EUR
Wellness – Massage Hund / Katze
20,- EUR
Fahrtkosten
Zuzüglich zu jeder Behandlung fallen Fahrtkosten an, die sich wie folgt staffeln:
(einfache Fahrtstrecke ab 73344 Gruibingen)
- Bis 5 km = 5,- EUR
- Bis 10 km = 10,- EUR
- Bis 20 km = 15,- EUR
- Bis 25 km = 20,- EUR
- Bis 30 km = 25,- EUR
- Bis 35 km = 30,- EUR
- Bis 40 km = 35,- EUR
- Bis 45 km = 40,- EUR
- Bis 50 km = 45,- EUR
Weitere Strecken gerne auf Anfrage
In die Kalkulation fließen ein: Hin- und Rückfahrt, aufgewandte Fahrzeit, Spritverbrauch, Versicherung & Verschleiß des Fahrzeuges
Bei mehreren Kunden in einem Stall werden die Fahrtkosten geteilt.
Hinweis
Die Zahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in Bar. Nach vorheriger Absprache kannst du auch per Rechnung bezahlen.
Ich bitte dich, Termine, die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vorher – abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, erlaube ich mir die ausgefallene Behandlungszeit anteilig in Rechnung zu stellen.
Gemäß Kleinunternehmerregelung, §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Stand 01.2023