Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Tierheilpraxis und Tierphysiotherapie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Alina Rief und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Alina Rief akzeptiert der Tierhalter die AGB.

§2 Behandlungsvertrag

a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Alina Rief annimmt und sich an die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

b) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

§3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

a) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde und Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

c) In der Regel werden von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Gemäß HeilMWerbG §3 weise ich darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Methoden wissenschaftlich nicht anerkannt ist. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

d) Soweit der Tierhalter die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin schriftlich zu erklären. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig.

e) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin darf nicht impfen, keine Narkose oder Euthanasie durchführen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§4 Mitwirkung des Tierhalters

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend und / oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

b) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

c) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

d) Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

e) Bei der Annahme eines Therapieangebotes durch den Tierhalter, bestätigt er, dass er über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das zu behandelnde Tier verfügt und dieses sozialverträglich ist. Eventuell vorhandene Sozialunverträglichkeiten wie Bissigkeit / Wehrhaftigkeit oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Tieres die die Gesundheit der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin gefährden können, sind bei Terminabsprache vorab anzuzeigen. Hunde und Katzen sollten zudem über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin behält sich vor bei sozialunverträglichen Hunden für die Behandlung gegebenenfalls einen Maulkorb zu verwenden.

f) Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

§5 Haftung des Behandlers

a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§6 Zahlungsbedingungen

a) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter an die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin in Bar im Anschluss an die erfolgte Behandlung zu bezahlen.

c) Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden maximal zehn Kalendertage nach Erhalt der Rechnung gesetzt (§ 271 Abs. 2 BGB).

d) Der Tierhalter kommt bei Überschreitung der oben genannten Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin wird nur eine einzige Mahnung versenden, die aufgeschlagene Mahngebühr beträgt 5,- €.

e) Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

f) Vermittelt die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Tierhalter eigene Honorare geltend zu machen.

g) Lässt die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin.

§7 Vertraulichkeit der Behandlungen

a) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Tierhalter nicht verlangen, dass die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“.

d) Die Patientenakten werden von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

§8 Terminvereinbarungen und Fahrtkosten

a) Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, telefonisch, über WhatsApp (Datenschutzinformationsblatt) oder im persönlichen Gespräch von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin bestätigt wurden.

b) Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Mobiltelefon unter der Nummer 0176 /43883424 abgesagt werden (gegebenenfalls Mailbox benutzen). Absagen per SMS oder WhatsApp werden nicht akzeptiert.

c) Sagt der Tierhalter nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 50% des Behandlungspreises in Rechnung gestellt (lt. §615 BGB). Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen werden 80% des Behandlungspreises berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

d) Für Hausbesuche und Besuche am Stall werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen oder individuell abgesprochen werden.

e) Bei Hausbesuchen und Besuchen am Stall kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter seine Telefonnummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

f) Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche auf Seiten des Tierhalters bestehen nicht.

§9 Gesetzliche Vorschriften

a) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tieren durch die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin ist ausgeschlossen.

b) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin empfohlen oder verordnet und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Die Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

c) Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§10 Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

b) Dem Tierhalter wurde zusätzlich das Datenschutzblatt ausgehändigt. Nähere Informationen sind diesem zu entnehmen. Der Tierhalter hat dieses zur Kenntnis genommen und verstanden, sobald das Datenschutzblatt von ihm unterzeichnet wurde.

c) Während der Behandlung erstellte Daten wie Fotos oder Videos dürfen von der Tierheilpraktikerin / Tierphysiotherapeutin nach Ankündigung, jedoch ohne gesonderte schriftliche Zustimmung durch den Tierhalter zum Zwecke der Werbung / Vermarktung genutzt werden, sofern die Persönlichkeitsrechte des Tierhalters nicht verletzt werden.

§11 Aktionsangebote

Auf der Homepage / in sozialen Medien ausgeschriebene Aktionsangebote gelten ausschließlich in der ausgeschriebenen Frist und sind in dieser Zeit wahrzunehmen.

§12 Änderungsvorbehalt

Ich behalte mir zwischenzeitlich Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie Preise vor.

Bei Erscheinen neuer AGB bzw. neuer Angebots- und Preislisten verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Kontakt

Alina Rief

73344 Gruibingen

0176 43883424

info@vitalina-tiertherapie.de

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